Fakultät
Fakultät für Psychotherapiewissenschaft
Dauer / ECTS
4 Semester / 120 ECTS
Akademischer Grad
Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft (Mag.pth.)
Niveau der Qualifikation
ISCED–2011: Level 7 und EQR/NQR: Stufe 7
Curriculum
Informationen zum Curriculum*
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort der Durchführung
Berlin
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Das Magisterstudium der Psychotherapiewissenschaft baut auf dem Bakkalaureatsstudiengang auf und dient der vertiefenden Aneignung von Theorie, Methodik, Wissenschafts- und Forschungsmethoden und klinischen Kompetenzen. Die Dauer des Studiengangs beträgt vier Semester. Es wird der akademische Grad Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft (Mag.pth.) verliehen.

Wenn Sie bereits an der SFU studieren / studiert haben, wenden Sie sich an das Studien Service Center.

Zulassungsvoraussetzungen

a) Nachweis BA.pth. Psychotherapiewissenschaft
→ das Magisterstudium der Psychotherapiewissenschaft baut auf dem Studiengang Bakkalaureat Psychotherapiewissenschaft der SFU Berlin auf.

b) Nachweis polyvalenter BA oder BSc Abschluss Klinische Psychologie (mit dem Profil „Psychotherapie“)  gem. der Approbationsordnung vom 14.02.2020
→ sollten Inhalte auf einen Psychotherapie-Bachelor im Vorstudium fehlen, besteht die Möglichkeit, sich unter entsprechender Anrechnungsmöglichkeiten nach Einzelfallprüfung in B5 des PTW BA Studiums einzuschreiben. Das Studium der Psychotherapie an der SFU Berlin ist verfahrensüberschneidend ausgerichtet und orientiert sich am Gesetz zur Reform der Psychotherapeut*innen Ausbildung (PsychThG) vom 15.11.2019, insbesondere an den Ausführungsbestimmungen nach §12 PsychThG und §62 der Approbationsordnung (PsychTHApprO) vom 14.02.2020.

Aufnahmeverfahren

Kein Aufnahmeverfahren (siehe vorheriger Punkt „Zulassungsvoraussetzungen“), wenn der Studiengang Bakkalaureat Psychotherapiewissenschaft abgeschlossen wurde.

Studienaufbau und Inhalte (inkl. Curriculum)

Kenntnisse
Die Studierenden erwerben allgemeine, die vier Grundorientierungen (wissenschaftlich begründete humanistische Verfahren, Psychodynamische Verfahren, Systemische Verfahren sowie Verhaltenstherapeutisch fundierte Verfahren) betreffende sowie der Schwerpunkte entsprechende Kenntnisse bezüglich unterschiedlicher Persönlichkeitstheorien und Störungsbilder. Aufbauend auf der allgemeinen Krankheitslehre aus dem Bakkalaureatstudiengang wird der Fokus des Wissenserwerbes auf spezifische klinische Phänomene gelegt. Im Hinblick auf die Theorie-Praxis-Einheit der Psychotherapiewissenschaft liegt das Ziel in der Verbindung des Erwerbes von theoretischen Kenntnissen mit den Erfahrungen aus den parallel zu absolvierenden Praktikumsteilen.

Kognitive und praktische Fertigkeiten
Die Studierenden erwerben in den Lehrveranstaltungen Wissen über den psychotherapeutischen Prozess, das sowohl Erstgespräch und Diagnoseerstellung als auch Therapieplan und Abschlussphase beinhaltet. Neben der methodenspezifischen Krankheitslehre werden die für die Psychotherapie immanenten, inhaltlichen Themenschwerpunkte wie Störungen der Sexualität, Trauma und Sucht behandelt und aus verfahrensübergreifender Perspektive erarbeitet. Die Vermittlung der kulturhistorischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sensibilisieren die Studierenden für den individuellen Kontext in welchem Diagnostik und psychotherapeutischer Prozess stattfinden.

Kompetenzen
Die Studierenden erwerben eine vertiefte Kenntnis der allgemeinen und methodenspezifischen Krankheitslehre und eine differenzierte Sichtweise auf Persönlichkeitstheorie und Störungsbilder. Die Breite der wissenschaftlichen anerkannten Verfahren, einschließlich der Grundorientierungen der Psychotherapie wird abgebildet. Die Ausübung von Psychotherapie bei Kindern- und Jugendlichen und bei Erwachsenen und älteren Menschen wird  unter Berücksichtigung der verschiedenen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden vermittelt.
Die Studierendenerfassen psychologische und neuropsychologische Störungsbilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, schätzen die Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden wissenschaftlich fundiert und in Abhängigkeit von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen und Persönlichkeitsmerkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstand der betroffenen Patientinnen oder Patienten ein, erläutern ihre Einschätzung der Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden den Patientinnen und Patienten, anderen beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden, wählen auf der Grundlage vorangegangener Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation die dem Befund sowie der Patientin oder dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien aus, entwickeln selbständig wissenschaftlich fundierte Fallkonzeptionen und die entsprechende Behandlungsplanung und beachten die Besonderheiten der jeweiligen Altersgruppe, der jeweiligen Krankheitsbilder und des jeweiligen Krankheitskontextes sowie des emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen Patientinnen und Patienten, erklären auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft psychische und psychisch mitbedingte Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des höheren Lebensalters.
Die Studierenden entwickeln und bewerten psychodiagnostische Verfahren nach aktuellen testtheoretischen Modellen, erstellen Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung, entscheiden nach wissenschaftlichen Kriterien, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellung einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emotionalen und des intellektuellen Entwicklungsstandes von Patientinnen und Patienten situationsangemessen anzuwenden sind, führen diese Verfahren im Einzelfall durch, werten die Ergebnisse aus und interpretieren die Ergebnisse, setzen diagnostische Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sowie von Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art und ungünstiger Behandlungsverläufe angemessen ein, erheben und beurteilen systematisch Verlaufs- und Veränderungsprozesse, bearbeiten und bewerten wissenschaftlich gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder zum Grad der Schädigung, erkennen die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit und leiten, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstützung ein.

Forschung
Ein essentieller Anteil des Studiums gilt der Psychotherapieforschung. Um sowohl empirische Forschung interpretieren, vergleichen aber auch selbständig Fragestellungen entwerfen und ihnen nachgehen zu können, ist differenziertes Wissen nötig. Es werden daher die theoretischen Grundkenntnisse in quantitativen und qualitativen Methoden vertieft und auch praktisch geübt.

Praktika und Persönlichkeitsbildung
Einen wichtigen Stellenwert hat die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens. Der Studiengang sieht deshalb Praktika vor, die zum Teil extern aber auch intern an der Ambulanz, ermächtigten Praxen und kooperierenden Kliniken zu absolvieren sind und begleitend reflektiert werden. Um die nötige psychotherapeutische Haltung zu erwerben, sieht der Studiengang verpflichtend Persönlichkeitsbildung vor.
Im Magisterstudium finden Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen im Umfang von zwei ECTS, die berufsqualifizierende Tätigkeiten II – vertiefte Praxis der Psychotherapie im Umfang von 15 ECTS, die berufsqualifizierende Tätigkeiten III – angewandte Praxis der Psychotherapie im Umfang von 20 ECTS und das Forschungsorientierte Praktikum II Psychotherapieforschung im Umfang von fünf ECTS in Kooperation mit der psychotherapeutischen Ausbildungsambulanz der SFU Berlin unter Leitung von nach deutschem und österreichischem Recht anerkannte approbierten Psychotherapeut*innen mit entsprechender Fachkunde statt.

  • PRAKT: hochschulinterne und -externe Praktika in der Versorgungssituation: Seminare, Praktika, Ambulante Psychotherapie (einschl. Übernahme einzelner diagnostischer und therapeutischer Handlungen unter Anleitung in Fallseminaren; maximale Gruppengröße 12 Studierende)
  • Psychotherapie in interdisziplinären Zusammenhängen (stationäre o. teilstationärer Einrichtungen o. interdisziplinäre Behandlungszentren; einschl. Übernahme einzelner diagnostischer und therapeutischer Handlungen unter Anleitung)
  • Selbstreflexion sowohl in der Therapeuten-, Patienten- als auch Beobachter- oder Angehörigenrolle und Verbesserung individueller emotionaler, kognitiver, kommunikativer und behavioraler Fähigkeiten zur Selbstregulation
  • Berufspraktische psychotherapeutische Tätigkeiten: es werden externe Praktika im Umfang von mindestens 300 Stunden und eine praktische Vertiefung als Praxissemester im Umfang von 600 bis 900 Stunden verankert. In diesem Rahmen ist eine Praxisausbildung von mindestens 300 Stunden in einer stationären Einrichtung der Psychiatrie zu absolvieren.
  • Praktikumsstellen vor Beginn vom Studiengangsleiter und dem zuständigen Praktikumsleiter der Einrichtung genehmigen lassen (Formular Studienbuch)
  • Praktikum I (B1/2-B4): 480 Std., davon mind. 20 Std. in der SFU Ambulanz | 20 Std. Reflexion
  • Praktikum II (B5-B6 + M1-M4): je 275 Std. methodenspezifisch, davon je 150 Std.
  • Obligatorische Kompetenzziele: Erste Erfahrungen mit dem praktischen Einsatz kategorialer und psychometrischer Diagnostik psychischer Störungen; Erfahrung in der Informationsgewinnung im Erstgespräch, der Erhebung einer Anamnese und der psychotherapeutischen Diagnostik in mindestens zwei Anwendungsbereichen; Erste Erfahrungen mit der Dokumentation psychodiagnostischer Prozesse; Kenntnisse psychotherapeutischer Behandlungskonzepte und Psychotherapieverfahren in unterschiedlichen psychotherapeutischen Anwendungsfeldern und beiden Altersschwerpunkten; Kenntnis der Indikationsstellungen für Maßnahmen der Versorgung von Personen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und der Zuständigkeit verschiedener Versorgungseinrichtungen; Kenntnisse unterschiedlicher Behandlungspfade unter Berücksichtigung unterschiedlicher Behandler und Behandlungssettings
  • Kennenlernen der Behandlung von Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen, Schweregraden und Verläufen und der jeweiligen Aufgaben in einem multiprofessionellen Kenntnis therapeutischer und rehabilitativer Basismaßnahmen und Durchführung einer Auswahl von diesen im Praxiskontext (z. B. Entspannungsverfahren, Psychoedukation)
  • Erste Erfahrungen mit der Dokumentation psychotherapeutischer Interventionen • Kenntnis von Maßnahmen zur Vermeidung schädlicher Einflüsse auf Patientinnen und Patienten einschließlich der Indikatoren für Eigen- oder Fremdgefährdung sowie der dann zu ergreifenden Maßnahmen; Erkennen des Nutzens von Supervision/Selbstreflexion für die Kompetenzentwicklung
  • Fakultative Kompetenzziele: Erfahrung im Rahmen von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation, klinischer Fragestellungen auch in nichtklinischen Settings (Bsp. Arbeitsplatz, Schule, Heim); Erfahrungen mit psychotherapeutischen Tätigkeiten in Einrichtungen der institutionellen Versorgung (z. B. Jugendhilfe, Gemeindepsychiatrie, Behindertenhilfe, Suchthilfe); Erste Erfahrungen in der Behandlung von Menschen mit besonderen Versorgungsbedarfen (z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung

Nach dem Abschluss des Masterstudiums Psychotherapiewissenschaft an der SFU-Berlin kann ein entsprechender Antrag nach §12 PsychThG auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeut*in bei den zuständigen Approbationsbehörden gestellt werden.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Berufsqualifikation zur selbständigen Ausübung der Profession Psychotherapie; theoretische, wissenschaftliche, klinische und persönliche Kompetenzen.

Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die sich dem Approbationsstudium anschließende Fachkundeausbildung regelt sich nach jeweiligem Länderrecht und wird im Rahmen einer Weiterbildungsordnung (WBO), die die Bundespsychotherapeutenkammer federführend entwickelt, administriert. „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung PiW“ absolvieren sodann als Assistenzpsychotherapeut*innen nicht mehr eine Ausbildung, sondern werden im Rahmen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung im stationären, teilstationären, ambulanten und präventiven Kontexten tarifvertraglich vergütet.
Mit der Weiterbildung wird die Fachkunde (im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder neuerdings auch die nun sozialrechtlich anerkannte Systemische Therapie) erworben, der geschützte Berufstitel kann geführt werden, um sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung KV des Landes in das Arztregister eintragen zu lassen und somit die sozialrechtliche Befugnis zu erhalten und sich bei der KV um eine Zulassung für eine eigenständige Niederlassung als Vertragspsychotherapeut*in in der Gesetzlichen Versorgung zu bemühen.

Studiengebühren

Pro Semester: 6.145 Euro* pro Semester (bei Bezahlung am Beginn des Semesters)
Quartalsweise: 3.103,23 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr)
Monatlich: 1.044,65 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr)

*gültig für Neuinskriptionen ab Sommersemester 2024

Zahlungsmodelle
Modell a): Einzahlung der gesamten Studiengebühr (Mag.pth.) im Voraus (4 Semester). Rabatt: 1,5%
Modell b): Einzahlung der Studiengebühr für ein Studienjahr im Voraus (2 Semester). Rabatt: 1%

Bei vorzeitigem Studienabbruch wird der Restbetrag refundiert. Das absolvierte Semester wird ohne Rabatt berechnet.

In den Studiengebühren sind folgende Kosten enthalten
1. Theoriekurse
2. Großteil der Selbsterfahrung
3. Supervision
4. Praktika (Berufsqualifizierende Tätigkeiten I und II)
5. Prüfungsgebühren

Die gesamten Studiengebühren sind auf die Semesteranzahl der Regelstudiendauer begrenzt (Magister / Mag.pth.: 4). Eine Verlängerung des Studiums um 1 Jahr erhöht die Gesamtkosten des Studiums nicht.

Kosten für Zulassung und Inskription: 450 Euro
Diese beinhalten die Bearbeitung der Unterlagen, zwei Gespräche, Teilnahme an einem Seminar, Anrechnungsverfahren von Vorbildung, Informationsgespräche etc. Im Falle der positiven Aufnahme, wird die Immatrikulationsgebühr der 1. fälligen Studiengebühr gutgeschrieben.

Steuerliche Absetzbarkeit
Wenn das Studium eine Weiterbildungsmaßnahme oder eine Umschulungsmaßnahme darstellt, können die Studiengebühren im Sinne des Einkommenssteuergesetzes geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind dann die gesamten Studiengebühren.

BAföG
PTW Studierende haben einen Anspruch auf die Zahlung von BAföG, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegt sind.

Möglichkeiten der Studienfinanzierung
Die SFU Berlin bietet eine umfangreiche und laufend aktualisierte Broschüre mit Infos zu Studienkrediten, Stipendien und Kulturförderungsangeboten an.

Kontaktieren Sie uns zu Finanzierungsmöglichkeiten:

SFU Berlin
Nanette Neumann
Studien Service Center SFU Berlin
nanette.neumann@sfu-berlin.de
Tel.: +49 30 695 797 28-14

Stipendien und Finanzierung

Entsprechend der vorgegebenen Kriterien werden an der Sigmund Freud PrivatUniversität jährlich Leistungs- und Förderungsstipendien vergeben.
Über weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung (Stipendien, Bafög, Studienkredite, etc.) beraten wir Sie gerne persönlich unter office@sfu-berlin.de.

Termine

Zulassungs-/Inskriptionsfrist für das Wintersemester: 1. Februar bis 1. Oktober.

Akkreditierung

Der Studiengang Magister wurde vom Österreichischen Akkreditierungsrat im Jahr 2005 akkreditiert.
Alle Ergebnisberichte der Akkreditierungsanträge finden Sie auf der Website der SFU Wien

Nach dem Abschluss des Masterstudiums Psychotherapiewissenschaft an der SFU Berlin kann ein entsprechender Antrag nach §12 PsychThG auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeut*in bei den zuständigen Approbationsbehörden gestellt werden.

Kontakt

Department Psychotherapiewissenschaft
Sigmund Freud PrivatUniversität Berlin
Campus Tempelhof
Columbiadamm 10, Turm 9
12101 Berlin – Tempelhof
E-Mail: ptw.berlin@sfu-berlin.de
Tel.: +49 30 695 797 28-14

Öffnungs- und Telefonzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 15:00 Uhr

Studiengangsleitung Magister Psychotherapiewissenschaft
Prof. Dr. phil. habil. Georg Franzen
georg.franzen@sfu-berlin.de
Mobil: +49 171 2857636

Studien Service Center
Nanette Neumann
nanette.neumann@sfu-berlin.de
Tel.: + 49 30 695 797 28-14